Hygieneplan

Liebe Reisegäste,

Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter/-innen liegt uns sehr am Herzen. Um die Ausbreitung des Corona-Virus weiterhin zu minimieren, sind wir auf ihre Mithilfe und Rücksichtnahme angewiesen.

Für Busreisen ab Niedersachsen entfallen seit 03.04.2022 sämtliche Corona-Auflagen.                                                   

Es gibt keine Maskenpflicht in den Reisebussen. Gerne können Sie selbst entscheiden, ob Sie eine Maske weiterhin tragen möchten.

Trotzdem gibt es weiterhin Regeln, die je nach Reise und Zielland schwanken können.                                                                  
In Hotels/Pensionen sowie bei den Ausflugszielen (z. B. Museen, Werksbesichtigungen) gelten ebenfalls Abstands- und Hygieneregeln zu Ihrem Schutz nach den dort geltenden Hygieneregeln (z.B. Es können vereinzelt in Einzelhandel, Hotels, Restaurants oder Kinos weiter 2G, 3G oder Maskenpflicht gelten – per Hausrecht.).

Wir empfehlen Ihnen auf jeder Reise eine FFP2-Maske mitzunehmen.

Bitte informieren Sie sich vor Abfahrt über Ihr jeweiliges Reiseziel, welche Bedingungen dort in dem Zeitraum Ihres Aufenthalts herrschen.

Allgemeines                                                                                                                                                             

Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts (regelmäßiges Händewaschen oder desinfizieren; Husten- und Niesetikette; nicht ins Gesicht fassen; bei Fieber, Husten und Atembeschwerden nicht verreisen; Vermeidung von Berührungen mit anderen Fahrgästen bzw. dem Fahrpersonal).

Bitte beachten: Eingeschlossene Leistungen können aufgrund der Corona-Pandemie eingeschränkt sein: Aufgrund behördlicher Hygiene- und Abstandsvorschriften ist es derzeit nicht möglich zu garantieren, dass alle inkludierten Leistungen wie erwartet erbracht werden können. Insbesondere (aber nicht ausschließlich) Leistungen in Hotels, wie z.B. Frühstück-Buffet und andere Mahlzeiten, die Nutzung verschiedener Hoteleinrichtungen (insbesondere Freizeit- und Wellness-einrichtungen) und andere Leistungskomponenten, können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Soweit Einschränkungen auf lokale Vorschriften begründen, rechtfertigen diese Einschränkungen keine Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz.

Stand: 03.04.2022